Wie oft und durch wen müssen Feuerlöscher geprüft werden?
Als Anhaltspunkt über Prüffristen bei Feuerlöschern dient die entsprechende Normung, die bei tragbaren Feuerlöschern alle zwei Jahre eine Überprüfung durch Sachkundige vorsieht.
Hieraus kann der Schluß gezogen werden, dass nach Ablauf von zwei Jahren keine Gewähr mehr für die Einsatzfähigkeit der Feuerlöscher besteht.
Es können jedoch bei besonderen Umgebungsbedingungen der Löscher auch kürzere Prüfintervalle sinnvoll sein.